Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Kulturgesetz aus dem Jahr 1958 zu überarbeiten, um es den veränderten Rahmenbedingungen für die Kulturarbeit und neuen Kulturräumen anzupassen. Ein neues, übersichtliches und knappes Rahmengesetz soll entstehen. Der neue Gesetzentwurf verankert stärker als bisher das Recht auf kulturelle Betätigung sowie Teilhabe und erweitert die Förderinstrumente wie auch den Kreis der möglichen Fördernehmer. Dem zugrunde liegt die kulturpolitische Überzeugung, die das Fördern von kreativen Räumen auch als öffentliche…