Landeskulturgesetz: Perspektiven für die Kulturarbeit
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Kulturgesetz aus dem Jahr 1958 zu überarbeiten, um es den veränderten Rahmenbedingungen für die Kulturarbeit und neuen Kulturräumen anzupassen. Ein neues, übersichtliches und knappes Rahmengesetz soll entstehen.
Der neue Gesetzentwurf verankert stärker als bisher das Recht auf kulturelle Betätigung sowie Teilhabe und erweitert die Förderinstrumente wie auch den Kreis der möglichen Fördernehmer. Dem zugrunde liegt die kulturpolitische Überzeugung, die das Fördern von kreativen Räumen auch als öffentliche Investition in gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung betrachtet.
Das neue Rahmengesetz wird die Grundlage für die Neufassung der Förderkriterien darstellen. Die Überarbeitung des Fördersystems soll Anlass sein, einen Dialog über die Perspektiven der Kulturförderung zu führen. Daher lädt der Landesrat für Deutsche Kultur Philipp Achammer alle kulturellen Organisationen, Verbände, Vereine und Interessierten ein, über das neue Kulturgesetz zu diskutieren und Anregungen im Hinblick auf die anstehende Arbeit hinsichtlich der Förderkriterien einzubringen.
Das dritte treffen findet nach den Veranstaltungen in Brixen und Bozen am Montag 1. Juni mit Beginn um 20.30 Uhr bei uns im ost west club est ovest statt! Wir freuen uns Kulturlandesrat Philipp Achammer und viele begeisterte und engagierte Kulturschaffende zu treffen.
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